ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2001Ambulante Versorgung: Betreuung Aids-Kranker gefährdet

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Ambulante Versorgung: Betreuung Aids-Kranker gefährdet

Richter, Eva A.

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LNSLNS Kassen fordern Regresse für verordnete Arzneimittel.

Das Berliner Versorgungsnetz für Patienten mit HIV und Aids ist gefährdet“, warnte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm. Er forderte am 29. November 2001 gemeinsam mit der Berliner Aids-Hilfe e.V. und der Deutschen Aids-Hilfe e.V. die gesetzlichen Krankenkassen auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, den Ärzten den nötigen therapeutischen Spielraum einzuräumen und das Versorgungsnetz für Menschen mit HIV und Aids nicht leichtfertig zu gefährden.
Die Kassen lehnen es bisher ab, die Kosten für Medikamente zu übernehmen, die für die Indikation „HIV/Aids“ offiziell nicht oder noch nicht zugelassen sind. In der HIV-Therapie sind insbesondere die Substanzen Immunglobuline, Interleukin-2 sowie Wachstumshormone umstritten, die gegen das Immunmangelsyndrom bei Aids beziehungsweise gegen Komplikationen wie lebensgefährlichen Gewichtsverlust und Fettverteilungsstörungen eingesetzt werden. Die Ärzte begründen die Verordnung damit, dass ihre Wirksamkeit in wissenschaftlichen Studien belegt wurde. Auch die seit Jahren gewonnenen klinischen und praktischen Erfahrungen rechtfertigten den Einsatz.
Die Krankenkassen nahmen die gestellten Regressanträge für bereits verordnete Arzneimittel in Höhe von rund 2,2 Millionen DM jedoch nicht zurück. Auf die einzelnen Ärzte entfallen somit Beträge in fünf- bis sechsstelliger Höhe. „Wenn die Regressanträge in den Prüfinstanzen bestätigt werden, droht den meisten HIV-Schwerpunktpraxen das wirtschaftliche Aus“, warnte Richter-Reichhelm. Die acht Berliner Praxen betreuen etwa 80 Prozent der HIV-Patienten in der Stadt. In enger Kooperation mit anderen niedergelassenen Spezialisten, Krankenhausabteilungen, Pflegediensten, der Aids-Hilfe und den Drogenberatungsstellen gewährleisten sie, dass die meisten Behandlungen ambulant erfolgen können. In Berlin leben etwa 20 Prozent der in Deutschland gemeldeten HIV-Infizierten. Die Deutsche Aids-Hilfe befürchtet, dass das Vorgehen der Berliner Krankenkassen bundesweit übertragen wird. Es sei neu und bedenklich, dass Medikamente, die Ärzte außerhalb der zugelassenen Indikation verordnen, nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden sollen. Wirksame Medikamente stünden dann nicht mehr zur Verfügung.
Ethisches Problem für Ärzte
Die KV Berlin sieht sich veranlasst, den betroffenen Ärzten wegen des fehlenden Kompromisses zu empfehlen, die umstrittenen Medikamente ab sofort nicht mehr auf Kassenrezept zu verordnen. „Sofern Arzt und Patient die bisherige Therapie aus medizinischen Gründen dennoch fortführen wollen, sollte dies nur mit vorheriger schriftlicher Erklärung der Kasse erfolgen“, betonte Richter-Reichhelm. Wenn sie dazu nicht bereit sei, könne die Verordnung nach Aufklärung nur auf einem Privatrezept erfolgen. Für die Betroffenen sei dies ein unzumutbarer Zustand, der auch die Ärzte in ethische Konflikte bringe, kritisierte der KV-Vorsitzende.
Für das Jahr 2001 rechnet das Berliner Robert Koch-Institut mit 2 000 neuen HIV-Infektionen in Deutschland. Die Zahl der bereits infizier-
ten Menschen, bei denen die Immunschwächekrankheit in diesem Jahr ausgebrochen ist, wird auf 700 geschätzt. ER

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