ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2001Bekanntmachungen: 8. Nachtrag

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Bekanntmachungen: 8. Nachtrag

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LNSLNS Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, Bonn, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, vertreten durch den Vorstand, wird zum Vertrag vom 31. Januar 1989 in der Fassung vom 1. März 1999 folgender
8. Nachtrag
geschlossen:


1) In § 6 Absatz 1 wird Satz 1 um folgenden Wortlaut ergänzt:
„wobei in Fällen umsatzsteuerpflichtiger Leistungen des laufenden Kalenderjahres – sofern der Vertragsarzt die so genannte ,Kleinunternehmerregelung‘ (§ 19 Umsatzsteuer-Gesetz) nicht in Anspruch nimmt – jeweils der Punktwert für die Ersatzkassen des ersten Vorjahresquartals zugrunde zu legen ist.“
2) In § 7 Absatz 1 wird Satz 4 um folgenden Wortlaut ergänzt:
„soweit nicht im Falle umsatzsteuerpflichtiger Leistungen eine Direktabrechnung zwischen Vertragsarzt und Kostenträger erfolgt.“
Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Bonn/Köln, den 9. November 2001

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