ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2001Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, vertreten durch den Vorstand, wird folgende Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden vom 28. Februar 1989 in der Fassung vom 4. Juli 2001 vereinbart:


1) § 6 Absatz 1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:
„wobei in Fällen umsatzsteuerpflichtiger Leistungen des laufenden Kalenderjahres – sofern der Vertragsarzt die so genannte ,Kleinunternehmerregelung‘ (§ 19 Umsatzsteuer-Gesetz) nicht in Anspruch nimmt – jeweils der Punktwert für die Ersatzkassen des ersten Vorjahresquartals zugrunde zu legen ist.“

2) § 6 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:
„soweit nicht im Falle umsatzsteuerpflichtiger Leistungen eine Direktabrechnung zwischen Vertragsarzt und Kostenträger erfolgt.“

Die Änderungen treten am 1. Januar 2002 in Kraft.

Bonn/Köln, den 9. November 2001

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote