BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden


1) § 6 Absatz 1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:
„wobei in Fällen umsatzsteuerpflichtiger Leistungen des laufenden Kalenderjahres – sofern der Vertragsarzt die so genannte ,Kleinunternehmerregelung‘ (§ 19 Umsatzsteuer-Gesetz) nicht in Anspruch nimmt – jeweils der Punktwert für die Ersatzkassen des ersten Vorjahresquartals zugrunde zu legen ist.“
2) § 6 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
Satz 1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:
„soweit nicht im Falle umsatzsteuerpflichtiger Leistungen eine Direktabrechnung zwischen Vertragsarzt und Kostenträger erfolgt.“
Die Änderungen treten am 1. Januar 2002 in Kraft.
Bonn/Köln, den 9. November 2001