ArchivDeutsches Ärzteblatt1-2/2002Gesundheitspolitik: Kontrastprogramme der Parteien

POLITIK

Gesundheitspolitik: Kontrastprogramme der Parteien

Clade, Harald

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LNSLNS Die Parteien gehen mit kontrastierenden programmatischen Forderungen und Zielvorstellungen zur Gesundheitspolitik und zur Strukturreform in das Bundestagswahljahr 2002. Sowohl innerhalb der Unionsparteien CDU und CSU als auch innerhalb der Sozialdemokraten gibt es Abweichungen in den Inhalten und
Florian Gerster: KV-Strukturen aufbrechen Foto: ddp
Florian Gerster: KV-Strukturen aufbrechen Foto: ddp
Reformschwerpunkten.
Die SPD hat sich beim jüngsten Bundesparteitag vom 19. bis 22. November 2001 in Nürnberg für eine Beibehaltung der solidarisch finanzierten Krankenversicherung und gegen eine Aufteilung des Pflichtleistungskatalogs in Regel- und Wahlleistungen ausgeprochen. Die CDU hingegen plädiert für eine Neubestimmung des Leistungskatalogs und eine praktikable Aufteilung in Kern- und Wahlleistungen. Die FDP hält dies ebenfalls für notwendig. Die Liberalen plädieren für das Splitting-Modell und für eine Ablösung des Sachleistungsverfahrens durch ein Kostenerstattungssystem in der GKV.
Sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien wollen auch künftig das politische Postulat der Beitragssatzstabilität verfolgen. Im Mittelpunkt der nächsten Etappe zur Strukturreform sollen die Integrationsversorgung und sektorenverbindende Struktur- und Modellverträge stehen. Der Leistungs- und Vertragswettbewerb zwischen den Leistungserbringern soll verstärkt werden, und vermehrt sollen Direktverträge zwischen Krankenkassen und Leistungsanbietern ermöglicht werden. Dadurch will die Politik noch vorhandene Wirtschaftlichkeitsreserven sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor mobilisieren. Mehr Transparenz und höhere Qualität sollen bei allen Maßnahmen im Vordergrund stehen. Die SPD erklärt, es sei ausreichend Geld im System. Eine Effizienzsteigerung könne damit bewirkt werden.
Die CDU/CSU plädiert für eine Umsteuerung in der Gesundheitspolitik und eine neue Ausrichtung der tragenden Prinzipien von Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung. Die Sozialabgabenlast soll die Marke von 40 Prozent nicht überschreiten. Eine Verbreiterung der Bemessungsbasis – neben Lohn und Gehalt auch Kapitaleinkünfte, Mieten und Pacht sowie Rentenertragswerte – soll geprüft werden.
CDU und SPD geben der Prävention und Krankheitsfrüherkennung Vorrang. Die CDU hat erklärt, die Prävention müsse auch ei-ne gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und nicht ausschließlich durch die GKV finanziert werden. Die CDU will die standardisierten Kernleistungen wie bisher paritätisch durch Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber
Horst Seehofer: für ein „bundesligareifes“ GKVSystem. Foto: dpa
Horst Seehofer: für ein „bundesligareifes“ GKVSystem. Foto: dpa
finanzieren. Auch im Rahmen der Kernleistungen soll es Selbstbeteiligungselemente geben. Bei Zuzahlungen, die erhöht werden sollten, müsse es Obergrenzen und Überforderungsklauseln für Härtefälle geben.
Während die CDU/CSU prinzipiell am Vertragssystem zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern festhalten wollen, plädieren SPD und Grüne eher für eine Vertragslockerung und Einkaufsmodelle zugunsten der Krankenkassen sowie Integrationsverträge ohne direkte Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Das vom rheinland-pfälzischen Sozial- und Gesundheitsminister Florian Gerster (SPD) im Herbst 2001 ins Gespräch gebrachte Reformpapier plädiert für die Beibehaltung der Arzneimittelfestbeträge und eine rasche Umsetzung des Entwurfs zur Einführung der Arzneimittel-Positivliste. Die Vertragsärzte müssten sich bei der Pharmakotherapie auf gesetzlicher Grundlage beraten lassen. Die ärztliche Fortbildung soll zur Pflicht werden.
Namentlich die CDU plädiert für Wahlleistungstarife in der Regie der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der Komfort- und Zusatzleistungen. Diese sollten ausschließlich über Versichertenbeiträge finanziert werden; allerdings könnten sich die Arbeitgeber daran freiwillig beteiligen. Bei den Wahlleistungen sollten wie im Bereich der privaten Krankenversicherung Steuerungsmodelle erprobt werden, etwa Selbstbehalt, Beitragsrückvergütung oder Bonus. Auch Hausarzttarife mit einem ermäßigten Kollektivbeitragssatz gehören in das Arsenal der Vorschläge von SPD und CDU.
Die CDU will die Bindung der Krankenkassen an das Vertragsmonopol
der Kassenärztlichen Vereinigungen gelockert wissen; ähnlich postuliert dies das CSU-Gesundheitsprogramm vom Oktober 2001. Die Vergütungssysteme sollen dazu beitragen, die ärztliche Therapiefreiheit wieder auf eine rationale Basis zu stellen – losgelöst von ökonomischen Erwägungen.
CSU und das Papier des rheinland-pfälzischen Sozialministers Gerster kritisieren die „kartellähnliche Struktur auf der Seite der Leistungserbringer und der Kostenträger“. Für den CSU-Gesundheitspolitiker Horst Seehofer ist die kassenärztliche Bedarfsplanung obsolet geworden. Der Arzt müsse sich an die Angebots- und Knappheitsverhältnisse anpassen. Ein Ausscheiden aus dem Markt wegen Überfüllung oder Unwirtschaftlichkeit sei das Schicksal eines Arztes wie eines jeden Freiberuflers. Dr. rer. pol. Harald Clade

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