Versicherungen
Sachversicherungen: Welche Police zahlt die Betriebsunterbrechung?


Ein Arzt sollte für den „Fall des Falles“ die Daten seiner Kundendatei und die Rezeptblöcke an sicherer Stelle deponieren, damit sie vor Diebeshand oder Feuer geschützt sind. Besonders Drogenabhängige brechen manchmal in Arztpraxen ein, um an den Rezeptblock zu gelangen. Oftmals wird dabei die Arztpraxis verwüstet. Auch ein kleinerer Brandschaden kann eine längere Schließung der Praxis erzwingen.
Durch den Abschluss einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung überträgt der Arzt das für ihn unkalkulierbare Risiko der Versicherung. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für den entgangenen Gewinn und die nicht erwirtschafteten laufenden Kosten (inklusive der Personalgehälter) bis zu einer Haftzeit von zwölf Monaten. Ohne eine Betriebsunterbrechungs-Police müsste der Arzt die Kosten selbst tragen.
Fallen Telefonanlage, Büromaschinen und andere stromgebundene Anlagen – zum Beispiel das Röntgengerät – durch einen Kurzschluss in der Praxis aus, so kann es zum Chaos kommen. Der Schaden wird zwar schnell behoben, doch wer trägt die Kosten für die Instandsetzung? Falls abgeschlossen: die Schwachstromanlagen-Versicherung. Sie leistet für Schäden an dieser Anlage, die zum Beispiel auf Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Einbruchdiebstahl, Kurzschluss, höhere Gewalt (Sturm, Frost oder Ähnliches) zurückzuführen sind, ferner für alle Brand-, Explosions- und Wasserschäden – zum Beispiel wenn ein Laborgerät funktionsunfähig wird, weil Regenwasser in das durch Sturm beschädigte Gebäude eingedrungen war.
Ein sehr wichtige Versicherung ist auch die Berufshaftpflicht-Versicherung. Sie hilft, wenn ein Arzt infolge eines Kunstfehlers Schadenersatz bezahlen muss. rco
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