

Es verstößt gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, wenn Ärzte durch eine Plakation in ihrer Gemeinschaftspraxis pauschale Aussagen über eine angeblich geringere Leistungsbereitschaft einer gesetzlichen Krankenkasse machen und den Patienten Ratschläge für einen Wechsel zu anderen Kassen erteilen (Oberlandesgericht München, Az.: 29 U 5555/00). jlp
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