

Voraussetzung für die Zahlung sind auch bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. Bei Versicherungssummen bis zu 75 000 € verlangen die Gesellschaften zumindest ein Sicherheitsschloss an der Außentür. Für Wohnungen im Erdgeschoss sind teilweise noch abschließbare Riegel für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie Rolläden mit Sperrvorrichtung vorgeschrieben.
Einige Versicherungsunternehmen fordern auch eine Sicherung der Kellerfenster. Wer Sicherheitseinrichtungen nachträglich verändert, muss das der Gesellschaft schriftlich mitteilen. Dasselbe gilt, wenn die Wohnung länger als zwei Monate nicht bewohnt ist. Vom 61. Tag an wird ein Prämienzuschlag erforderlich. rco
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