

Die Bundesknappschaft wollte wissen, ob diese Sorgen berechtigt sind, und hat 17 000 Kassenwechsler von einem Markt- und Sozialforschungsinstitut befragen lassen. Ergebnis: Bei 95 Prozent der Befragten verlief der Krankenkassenwechsel problemlos. Die übrigen fünf Prozent bemängelten vor allem die lange Wartezeit bis zum Kassenwechsel. Dies werde sich aber im nächsten Jahr ändern.
Ab dem 1. Januar 2002 gilt ein neues Krankenkassenwahlrecht, das den Krankenkassenwechsel erleichtert und vereinheitlicht: Der Kündigungsstichtag 30. September wird aufgehoben. Eine Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft ist ab 2002 jederzeit möglich. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Wer gewechselt hat, ist anstatt bisher zwölf Monate künftig 18 Monate an seine Krankenkasse gebunden. Die Neuregelungen gelten einheitlich für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Die abgewählte Krankenkasse hat innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Fragen zum Thema Krankenkassenwahlrecht beantwortet die Bundesknappschaft kostenfrei unter Telefon: 08 00 02 00 50 01. EB
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