ArchivDeutsches Ärzteblatt5/2002Behindertenquote: Nachholbedarf bei den Kassen

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Behindertenquote: Nachholbedarf bei den Kassen

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Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiter soll sechs Prozent betragen. Foto: dpa
Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiter soll sechs Prozent betragen. Foto: dpa
Oftmals sind zu wenig Behinderte in öffentlichen Institutionen beschäftigt.
Die Krankenkassen beschäftigen zu wenig Behinderte. Der Anteil schwerbehinderter Mitarbeiter lag bei den Innungskrankenkassen im Jahr 2000 bei nur 2,1 Prozent. Vorgeschrieben sind für den öffentlichen Dienst mindestens sechs Prozent. Dies geht aus einem Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst des Bundes hervor.
Der Bundesbeauftragte für die Belange der Behinderten, Karl Hermann Haack (SPD), forderte, dass die Krankenkassen schleunigst mehr Behinderte einstellen. Allein schon deshalb, weil die Krankenkassen eine „Vorbild-Funktion“ hätten, so Haack. Einzig die Landwirtschaftlichen Krankenkassen erfüllen ihre Vorgabe von 13 Pflichtplätzen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kommt mit acht von zehn vorgeschriebenen Stellen für schwerbehinderte Mitarbeiter auf 4,6 Prozent. Sie liegt damit zwar unter der Pflichtquote, aber über der Quote der Krankenkassen. Die Bundesministerien mit ihren nachgeordneten Dienststellen weisen einen Schwerbehinderten-Anteil von 6,5 Prozent aus. Sie liegen damit über der vom Gesetzgeber vorgegebenen 6-Prozent-Quote. Nachbessern muss allerdings das Bundeskanzleramt. Hier sind zurzeit nur 22 der veranschlagten 30 Pflichtstellen für Schwerbehinderte besetzt.

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