ArchivDeutsches Ärzteblatt5/2002Biopatentrichtlinie: Verzicht auf Anhörung

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Biopatentrichtlinie: Verzicht auf Anhörung

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LNSLNS Hoppe fordert Gesundheitsausschuss auf, Entscheidung zu revidieren.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Entscheidung des Gesundheitsausschusses des Bundestages kritisiert, zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht keine Anhörung mehr durchzuführen. Bei der Anhörung im Rechtsausschuss seien fast ausschließlich juristische Aspekte beraten worden. Dabei habe die EU-Biopatentrichtlinie mit ihrer Möglichkeit, Gene, Organe oder Zellen in sehr weitem Umfang zu patentieren, sowohl ethische als auch praktische Implikationen für die Medizin, schreibt Hoppe in einem Brief an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Struck.
Wird die EU-Richtlinie umgesetzt, befürchtet Hoppe unter anderem steigende Kosten bei einer Vielzahl von Medikamenten. Dies sei jetzt schon erkennbar im Zusammenhang mit den patentierten so genannten Brustkrebsgenen. Deshalb hat Hoppe Struck gebeten, auf den Gesundheitsausschuss einzuwirken, damit dieser seine Entscheidung revidiert und den betroffenen Körperschaften und Verbänden eine Stellungnahme ermöglicht.

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