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Fallpauschalen: Einigung über Kalkulationsverfahren


Rund 260 Krankenhäuser werden drei Monate lang die tatsächlichen
Kosten ihrer Behandlungen ermitteln. Foto: Peter Wirtz
Das Kalkulationsverfahren für die Fallpauschalen im Krankenhaus steht. Das gaben am 6. Februar die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung in Berlin bekannt. Um eine einheitliche Methodik bei der Kalkulation seitens der beteiligten Krankenhäuser zu garantieren, haben sich die Vertragsparteien darauf verständigt, ein so genanntes Kalkulationshandbuch vorzugeben.
Rund 260 Krankenhäuser werden zunächst drei Monate lang die tatsächlichen Kosten (Ist-Kosten) ihrer Behandlungen ermitteln. Aus diesen Daten soll nach einer festgelegten Methodik die Höhe der Kostengewichte berechnet werden. Die Anzahl der voll- und teilstationär abrechenbaren Fallgruppen soll zunächst 600 bis 800 betragen. Gesteuert wird die Kalkulation vom „Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus“ mit Sitz in Siegburg, das von den drei Partnern im vergangenen Jahr gegründet wurde.
Das neue Vergütungssystem im Krankenhaus soll nach dem jetzigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens von Anfang 2003 an freiwillig und ein Jahr später verbindlich gelten.
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