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Arzneimittelkommission betont Unabhängigkeit


In Ausgabe 2/2001 der „Arzneiverordnung in der Praxis“ hatte die Kommission die Wirksamkeit der Cholinesterasehemmer Donepezil und Rivastigmin verglichen. Sie kam zu dem Schluss, dass die antidementive Wirksamkeit von Rivastigmin im Vergleich zu Placebo statistisch nicht signifikant sei. Die Kommission bezog sich dabei auf eine Studie von Novartis im British Medical Journal (BMJ) von 1999. Danach hatte jedoch Novartis diese Studienergebnisse überprüft und korrigiert. Ein Erratum im BMJ vom 16. Juni 2001 belegt für Rivastigmin eine Besserung kognitiver Defizite. Dieses Erratum sei Anlass für die Arzneimittelkommission gewesen, in Ausgabe 3/2001 der „Arzneiverordnung in der Praxis“ ihre ursprüngliche Bewertung zu korrigieren und dem Präparat Wirksamkeit zu bescheinigen.
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