BRIEFE
Sterbebegleitung: Sterbehilfe ist Bestandteil ärztlichen Handelns
; ; ;


Allerdings sind die Ergebnisse der Untersuchung durch systematische Fehler eingeschränkt: Mit der ausschließlichen Heranziehung von Kollegen, die an Fortbildungen des Tumorzentrums Rheinland-Pfalz teilgenommen hatten, werden Defizite ohnehin schon überdurchschnittlich geschulter Ärzte geschildert. Zudem weisen die Autoren keine Ergebnisse vor, die Bezüge zur persönlichen Situation der teilnehmenden Ärzte erlauben und für die Beurteilung der Aussagen erforderlich sind. In einer von uns jüngst bundesweit randomisiert durchgeführten Erhebung zu Haltungen und Einstellungen von Allgemeinärzten zur Sterbehilfe zeigte sich aber, dass gerade bei diesem sensiblen Thema wesentliche Unterschiede bestehen: So waren Kollegen, die bereits in der Onkologie tätig waren, signifikant häufiger als das Gesamtkollektiv zur Durchführung von (passiver) Sterbehilfe bereit.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass – ungeachtet der Grundsätze der BÄK – Sterbehilfe schon jetzt zum elementaren Bestandteil ärztlichen Handelns gehört. Ein Großteil der von uns befragten Ärzte hatte nicht nur entsprechende Nachfragen erhalten, sondern teilweise auch Sterbehilfe durchgeführt. Als wesentliche Einflussfaktoren stellten sich dabei neben der Religionszugehörigkeit beziehungsweise -aktivität vor allem die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, das lokale Umfeld (Stadt/Land) sowie die familiäre Situation heraus.
Ungeachtet dieser Einschränkungen ist aber der Schlussfolgerung der Kollegen Weber et al. unbedingt zuzustimmen, wonach sich „die Ärzteschaft mit ihrer derzeitigen Praxis der Sterbebegleitung kritisch auseinander setzen“ muss . . .
Literatur bei den Verfassern
Dr. med. R. T. Maitra, MPH, cand. med. A. Harfst, Prof. Dr. med. M. M. Kochen, MPH, FRCGP, Dr. med. A. Becker, MPH, Abteilung Allgemeinmedizin, Georg-August-Universität Göttingen, Humboldtallee 38, 37073 Göttingen
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.