

Sagt der Versicherungsagent einer privaten Krankenversicherung einem Patienten telefonisch zu, dass die Kosten für eine bestimmte Prothese übernommen werden („Ja, der Versicherungsschutz gibt das her“), kann sich die Versicherung nicht gegen die Übernahme wehren, wenn der Leistungskatalog dies nicht vorsieht. Für den Versicherten lag durch die Auskunft ein „Vertrauenstatbestand“ vor. (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 1162/99) EB
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