POLITIK
Reanimation: Frühdefibrillation durch medizinische Laien
DÄ plus


Die BÄK setzt sich für kompetente Frühdefibrillation ein. Foto: BilderBox
Laien-Defibrillation einzuhalten, um die fachliche
und rechtliche Sicherheit der Helfer zu gewährleisten.
Der Erfolg einer Defibrillation bei der Behandlung des Kammerflimmerns hängt entscheidend davon ab, dass sie sehr zeitnah durchgeführt wird. Mit jeder Minute, die ohne diese Behandlung verstreicht, sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa zehn Prozent. Für die Bekämpfung des plötzlichen Herztodes als derzeit häufigste außerklinische Todesursache in Deutschland ist eine frühzeitige Defibrillation daher von großer Bedeutung. Um diese wirksame Behandlungsmaßnahme – auch durch medizinische Laien – mit ausreichender fachlicher und rechtlicher Sicherheit gewährleisten zu können, hat die Bundesärztekammer ihre „Empfehlungen zur Defibrillation mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) durch Laien“ veröffentlicht (DÄ, Heft 18/2001), zeitgleich auch eine „Stellungnahme zur ärztlichen Verantwortung für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten in der Frühdefibrillation“.
Hinsichtlich der Mindestanforderungen an die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in der Frühdefibrillation hat sich der Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ der Bundesärztekammer von Beginn an für die Vorgaben des European Resuscitation Council ausgesprochen. Diese sehen ein „Initial training in resuscitation involving AEDs“ von acht Stunden und ein „Refresher training“ von zwei Stunden wenigstens alle sechs Monate vor. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe hat demgegenüber etwas modifizierte Mindestanforderungen formuliert (initial sieben Stunden und einmal jährlich vier Stunden Auffrischung), die ebenfalls mitgetragen werden können.
Davon deutlich nach unten abweichende „Kurzkurse“, wie sie bisweilen öffentlichkeitswirksam propagiert werden, greifen jedoch tatsächlich zu kurz, da die Ausbildung neben der Gewähr für eine sachgerechte Handhabung des Defibrillators auch die Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation vermitteln muss. Die Frühdefibrillation stellt zwar einen bedeutenden Teilaspekt bei der Wiederherstellung der vitalen Funktionen dar, jedoch sind auch die übrigen Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation lebenswichtig. Die Behandlungsmaßnahmen entfalten ihren Wert sehr wesentlich durch ihr Zusammenwirken.
Die Rechtssicherheit des Helfers in der Not erwächst daraus, dass zur Rechtfertigung der Rettungsmaßnahme eine mindestens mutmaßliche Einwilligung des Opfers in die mit einer Defibrillation tatbestandlich vorliegende Körperverletzung angenommen werden kann. Rechtswidrig bleibt die Handlung jedoch dann, wenn die helfende Person („der Täter“) riskante, insbesondere grob sorgfaltswidrige Handlungen vornimmt, die durch die Einwilligung nicht gedeckt sind. Eine Verletzung beziehungsweise ein Schaden wäre dann nicht mehr die Folge der Einwilligung in ein gerechtfertigtes Risiko, sondern Folge einer Sorgfaltspflichtverletzung.
Das Bundesministerium der Justiz führt dazu aus: „Entscheidend ist damit immer, ob das Risiko bei Einsatz der Geräte in der konkreten Rettungssituation in einem angemessenen Verhältnis zu den Rettungschancen steht und der Einsatz sorgfältig durchgeführt wurde. Bei der Beurteilung der anzuwendenden Sorgfalt durch medizinische Laien ist auch die von der Bundesärztekammer aufgestellte Empfehlung zur Aus- und Fortbildung von Laien mit zu berücksichtigen.“
Die in der Anwendung von Defibrillatoren notwendige fachliche und rechtliche Sicherheit für medizinische Laien im Umgang mit diesen Geräten erfordert nach Überzeugung der Bundesärztekammer, dass jede Institution, die Defibrillatoren für Ersthelfer beschafft, ein Schulungsprogramm implementiert und eine ärztliche Fachaufsicht sicherstellt. Auch in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung wird nicht allein auf eine Einweisung in die sachgerechte Handhabung der Geräte abgestellt, sondern noch eine zusätzliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung gefordert.
Außerdem ist es sinnvoll und notwendig, jede Anwendung des Defibrillators nachträglich im Rahmen eines Qualitätsmanagementprogramms gemeinsam mit der ärztlichen Fachaufsicht zu analysieren. Gerade bei erfolglosem Einsatz der Frühdefibrillation ist die Nachbesprechung sehr wichtig, um die Erfahrung zu verarbeiten und Versagens- und Schuldgefühlen vorzubeugen.
Sorgfaltspflichten
Der umfassendere Ansatz ist auch deshalb so wichtig, da zwar der Nutzen einer frühzeitigen Defibrillation bei Kammerflimmern unstrittig ist, der Nutzen einer öffentlich zugänglichen beziehungsweise bereichsabdeckenden Aufstellung von AED-Geräten und der dazugehörige Umfang angemessener Schulungsmaßnahmen jedoch wissenschaftlich noch nicht als ausreichend belegt gelten kann.
Die Regeln für die erforderliche Sorgfalt beim Betreiben und Anwenden von Defibrillatoren werden aus Erkenntnissen und Erfahrungen der Fachwelt abgeleitet. Wer von den formulierten und im breiten fachlichen Konsens getragenen Vorgaben nach unten abweicht, definiert eigene Standards mit einem verminderten fachlichen und rechtlichen Sicherheitsniveau für die Betreiber und Anwender.
Die Einhaltung der von der Bundesärztekammer formulierten Sorgfaltspflichten in Verbindung mit den Kurskonzepten des European Resuscitation Council und der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe sollen eine Entwicklung unterstützen, die den Wert und Nutzen einer kundigen und frühzeitigen Defibrillation auch durch medizinische Laien gewährt. Dr. med. Frank J. Hensel
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