

Mit Interesse und Freude habe ich gelesen, dass die Bundesärztekammer in ihrer Sitzung am 23. November 2001 den Indikationskatalog für den Notarzteinsatz beschlossen hat. Mit Verwunderung habe ich allerdings die Aussage zur Kenntnis genommen, dass der Indikationskatalog auf den Empfehlungen der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. gründen soll. Tatsache ist, dass der Notarzt-Indikationskatalog (NAIK) in Rheinland-Pfalz federführend von der Klinik für Anästhesiologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und dem Rudolf Frey Forum für Notfallmedizin e.V., Mainz, in einer Arbeitsgruppe „Notarzt-Indikationskatalog“ konzipiert und konsensusgeprüft für Rheinland-Pfalz allen Rettungsleitstellen durch das Ministerium des Innern und für Sport verbindlich vorgegeben wurde. Dieser Katalog wurde in der Folge von anderen Bundesländern übernommen und wird auch von der BAND empfohlen.
Ein Zitat der Originalpublikation „Notarzt-Indikationskatalog, Notfall & Rettungsmedizin (2000); 3: 81–82“ wäre wünschenswert gewesen.
Dr. med. H.-J. Hennes, Katholische St. Johannes Gesellschaft gGmbH, Johannesstraße 9–17, 44137 Dortmund
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