

Prof. Dr. med. Gerfried Gebert hat in seinem Artikel, der in Heft 5/2002 erschienen ist, seine persönliche Meinung wiedergegeben und nicht die offizielle oder offiziöse Auffassung des „Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen“. Durch ein redaktionelles Versehen ist dieser Hinweis, der im Manuskript von Prof. Gebert enthalten gewesen ist, entfallen. Die Redaktion bedauert das Missgeschick.
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