THEMEN DER ZEIT: Diskussion
Reproduktionsmedizin - Zwischen Trauma und Tabu: Keine differenzierte Darstellung


Darüber hinaus sind noch folgende allgemeine Anmerkungen zu machen:
1. Es muss klar sein, dass alle Interventionen in der Fortpflanzungsmedizin auf einer klaren Indikationsstellung beruhen müssen. „Kinderlosigkeit“ per se stellt keine solche Indikationsstellung dar. Nur wenn sichergestellt ist, dass in einer bestimmten konkreten Situation keine andere Maßnahme als die vorgenommene möglich ist, können unvermeidbare Komplikationen vom Arzt vertreten werden. Komplikationen, die bei nicht indizierten Eingriffen oder Techniken auftreten, entsprechen hingegen nicht der ärztlichen Sorgfaltspflicht.
2. Das Deutsche IVF-Register (DIR) stellte eine – auch weltweit – fast einmalige Selbstinitiative zur Qualitätssicherung dar. Mittlerweile werden die durchgeführten IVF-, ICSI-, Kryo- und GIFT-Zyklen prospektiv erfasst, der Erfassungsgrad nähert sich den 100 Prozent. Gegenstand der alljährlichen Präsentation der Ergebnisse sind sehr wohl Nebenwirkungen, wie zum Beispiel Probleme bei den Eizellentnahmen, das Überstimulationssyndrom und auch die Fehlbildungsrate der geborenen Kinder. Darüber hinaus ist es Usus, bei dieser jährlichen Präsentation – im Rahmen eines Symposiums – stets verschiedene Aspekte der Fortpflanzungsmedizin kritisch darzustellen – wie dies zuletzt im vergangenen Jahr in Magdeburg der Fall war (in Anwesenheit von Pressevertretern).
3. Der Öffentlichkeit liegt mittlerweile ein Diskussionspapier der einschlägigen Fachgesellschaften vor, in dem unter anderem gefordert wird, im Rahmen eines zukünftigen Fortpflanzungsgesetzes eine zentrale Prüf- und Lizenzierungsstelle zu schaffen – nach dem Vorbild der britischen HFEA. Damit soll die Qualitätssicherung auch über eine gesetzliche Grundlage sichergestellt werden, was bisher nur unzulänglich der Fall ist. Bedauerlicherweise wird diese Forderung bei den Politikern kaum wahrgenommen; die frühere Gesundheitsministerin, Frau Fischer, lehnte eine solche gesetzliche Grundlage oder die Schaffung einer solchen Stelle gar rundweg ab.
4. Eine qualifizierte fortpflanzungsmedizinische Versorgung setzt auch einen Facharzt für Fortpflanzungsmedizin voraus. Ihn gibt es allenfalls in Ansätzen, nämlich im Rahmen der fakultativen Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin“, einer mindestens zweijährigen Zusatzausbildung im Anschluss an den Frauenarzt. Wünschenswert und seit langem von den Fachgesellschaften gefordert wäre hier eine noch stärker gegliederte Ausbildung, zum Beispiel im Sinne eines Schwerpunkts, vor allem aber interdisziplinär. So sinnvoll das ist, zum Teil beobachtet man Gegenteiliges: So bemüht sich zum Beispiel die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns seit geraumer Zeit, die unabdingbar notwendige Partnerbehandlung in der Fortpflanzungsmedizin, die heute eigentlich zum Standard gehört, zu unterlaufen, und lehnt sogar neuerdings die Vergütung von Aufklärungs- und Informationsgesprächen mit den Partnern ab.
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologische
Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin
(DGGEF e.V.), Prof. Dr. Dr. Wolfgang Würfel,
Bodenseestraße 7, 81241 München
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