SUPPLEMENT: Praxis Computer
GOÄ: Euro-Umstellung mit Hindernissen
Dtsch Arztebl 2002; 99(11): [4]


HPC AG/Faktum Public
Inzwischen hat das Bundesministerium für Gesundheit hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht und sich darin auf die Einmalrundung und die kaufmännische Rundung festgelegt. Das bedeutet: Der Arzt muss bei der Gebührenbemessung erst das Endergebnis runden – nach der Multiplikation von Punktwert mit Punktzahl und Steigerungssatz. Die kaufmännische Rundung besagt, dass bei der dritten Nachkommastelle zu runden ist – Bruchteile eines Cents unter 0,5 werden abgerundet und Bruchteile von 0,5 und darüber aufgerundet. Eine Kettenrundung von der fünften Stelle nach vorne ist hingegen nicht korrekt (siehe dazu auch Renate Hess, Bundesärztekammer, im Deutschen Ärzteblatt 7/2002).
Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe haben sich darauf verständigt, für eine Übergangszeit Abweichungen der Gebührenwerke im Cent-Bereich zu akzeptieren, sodass Privatliquidationen nicht korrigiert werden müssen. Die GOÄ-Werke und -Programme sollen bis Ende 2002 vereinheitlicht sein. EB
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