POLITIK
Biopatent- und Gentechnik-Gesetz: Verabschiedung nicht in Sicht
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zum Thema
- Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (PDF-Datei 155 KB)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (Drucksache 14/5642)(PDF-Datei 319 KB)


So richtig voran kommt die Bundesregierung mit dem Biopatentgesetz nicht. Für den 22. März war wieder einmal die abschließende Beratung des Bundestages über die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie der Europäischen Union (EU) angesetzt. Doch die Abgeordneten konnten erneut nicht über den Gesetzentwurf abstimmen, der die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 44 vom Jahr 1998 „zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen“ regeln soll. Der Grund: Innerhalb der Regierungskoalition kann man sich seit Monaten nicht auf einen gemeinsamen Entwurf einigen.
Die SPD will die Richtlinie relativ großzügig interpretieren; Bündnis 90/Die Grünen beharren dagegen auf Konkretisierungen, besonders im Hinblick auf die Übertragung des Stoffschutzes auf biologisches Material. Dass das Biopatentgesetz in dieser Legislaturperiode noch verabschiedet wird, ist aufgrund der offensichtlich unüberbrückbaren Differenzen zu bezweifeln.
Eigentlich hätte die Richtlinie seit Juli 2000 in nationales Recht umgesetzt sein müssen. Dem sind bislang nur Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland und Griechenland nachgekommen. Die Niederlande und Italien klagen gegen die Richtlinie; Frankreich und Luxemburg fordern eine Revision.
Vor der ursprünglich geplanten Abstimmung warnten Greenpeace, Bundesärztekammer und Misereor am 19. März in Berlin gemeinsam die Bundestagsabgeordneten davor, die Patentrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Der deutsche Gesetzentwurf erlaube trotz der Änderungsvorschläge des federführenden Bundesjustizministeriums die Patentierung von Teilen des menschlichen Körpers, von Genen sowie von Pflanzen und Tieren. Die Organisationen fordern deshalb ein Moratorium und eine komplette Neuverhandlung der Richtlinie auf EU-Ebene.
Tatsächlich geht es bei der Richtlinie nicht nur um eine Neufassung des Patentrechtes. Mit der Biotechnologie und der Übertragung des Patentschutzes auf lebende Organismen wird vielmehr ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Es stellt sich die Frage, ob menschliche Gene, Tiere oder Pflanzen die Erfindung eines Menschen sein können und ob man Leben überhaupt patentieren darf. Der Deutsche Ärztetag hat diese Fragen bereits im Mai 2000 mit Nein beantwortet. Auch der Ständige Ausschuss der Europäischen Ärzte, der Weltärztebund sowie die Mehrheit der Enquetekommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ des Bundestages sprachen sich gegen eine Kommerzialisierung des menschlichen Genoms und die Erteilung von Patenten auf Gensequenzen oder Lebewesen aus. „Das Wissen um die menschliche Anatomie und das Genom des Menschen sind Allgemeingut und keine Handelsware“, bekräftigt Dr. med. Otmar Kloiber, Dezernent bei der Bundesärztekammer. Deshalb dürften lediglich für Verfahren und einzel-
ne Verfahrensschritte zur Herstellung gentechnisch veränderter Medikamente Verwertungsrechte geltend gemacht werden. „Menschliche Gene oder Gensequenzen dagegen sind keine Erfindungen, sondern Erkenntnisse über natürliche Gegebenheiten, die sich einer Patentierung entziehen sollten“, betont Kloiber.
Der vom Bundeskabinett bereits am 18. Oktober 2000 verabschiedete Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass „ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens“ eine patentierbare Erfindung sein kann. Die Grünen versuchen seitdem im parlamentarischen Verfahren den Entwurf zu ändern und besonders die Erteilung von Stoffpatenten auf die Funktion einer Gensequenz zu begrenzen. Ein Moratorium, wie es die Bundesärztekammer und Greenpeace fordern, lehnen sie ab. „Wenn die EU-Patentrichtlinie nicht in nationales Recht umgesetzt wird, gilt sie unmittelbar“, erklärt ein Sprecher der agrar- und verbraucherpolitischen Abteilung der Grünen-Fraktion. Ein Moratorium von deutscher Seite würde zudem nicht die Arbeit des Europäischen Patentamts in München beeinflussen.
„Das Europäische Patentamt erteilt seit 1999 auch Patente auf menschliche Organe und Mikroorganismen“, berichtet Dr. Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Die Zahl der Patentanmeldungen im Bereich Gentechnik steige seitdem kontinuierlich. Im vergangenen Jahr waren es 4 600. „Die Zunahme von Gen-Patenten führt für Ärzte und Patienten inzwischen zu erheblichen Nachteilen“, erklärt Then. Labors hätten viele diagnostische Tests oder gar die Entwicklung von verbesserten Diagnoseverfahren gestoppt, weil Biotech-Firmen die Rechte an den benötigten Genen besitzen und überhöhte Lizenzgebühren verlangen.
Streit um Gentechnik-Gesetz
Aufgrund anhaltender Kritik stagniert derzeit nicht nur die Umsetzung der Biopatent-Richtlinie in nationales Recht, sondern auch die der EU-Richtlinie „über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen“ (Gentechnikgesetz) von 1998. Diese regelt den Umgang mit diesen Organismen und die Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Das Bundeskabinett hat der Umsetzung der Richtlinie im Januar dieses Jahres zugestimmt. Das deutsche Gentechnik-Gesetz enthält nun einige Deregulierungen im Verwaltungsbereich sowie eine Verordnungsermächtigung. Danach ist es möglich, bestimmte gentechnisch veränderte Mikroorganismen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herauszunehmen.
Die biotechnologischen und pharmazeutischen Unternehmen zeigen sich dennoch enttäuscht über die Gestaltung des deutschen Gesetzes. Bei einer öffentlichen Anhörung am 21. März in Berlin forderten sie den Gesetzgeber auf, das Deregulierungspotenzial der EU-Richtlinie auszuschöpfen und insbesondere die Genehmigungsverfahren weiter zu vereinfachen. Für die Sicherheitsstufe zwei würde eine Anzeige anstelle eines Genehmigungsverfahrens ausreichen. Die Umweltverbände kritisierten hingegen die Verordnungsermächtigung. Sie sind der Ansicht, dass einzelne gentechnisch veränderte Organismen nicht ausgeklammert werden sollten. Transparenz und Rückverfolgbarkeit seien dann nämlich nicht mehr gegeben. Dr. med. Eva A. Richter
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