POLITIK
Fallpauschalengesetz: Politik und Verbände streiten über Zeitplan
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Politik und Verbände schieben sich schon vor Einführung der
DRGs den Schwarzen Peter zu. Foto: DKG
Regierung die Selbstverwaltungspartner in der Pflicht.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist ihre rheinische Fröhlichkeit abhanden gekommen – zumindest auf dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in Berlin. Mit ungewohnter Schärfe forderte sie die Selbstverwaltungspartner auf, ihren Anteil zur Einführung diagnoseorientierter Fallpauschalen auf der Basis von Diagnosis Related Groups (DRGs) zu leisten. Die Politik habe die Rahmenbedingungen geschaffen. „Jetzt sind Sie am Zug“, sagte Schmidt.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Burghard Rocke, und der Hauptgeschäftsführer der DKG, Jörg Robbers, nahmen den Schwarzen Peter von der Ministerin nicht an. Der vorgeschriebene Zeitplan, nach dem sich die Selbstverwaltung bis Ende des Jahres auf die neuen Entgeltformen einigen muss, sei kaum einzuhalten. Die DKG werde die Mitarbeit an der Ausgestaltung des DRG-Systems aufkündigen, falls die Bundesregierung für eine Übergangszeit tatsächlich auf australische DRGs und Kostengewichte zurückgreife. Dies widerspreche der Geschäftsgrundlage der Einführung der Fallpauschalen auf deutsche Krankenhausverhältnisse. Die Krankenhausgesellschaft habe wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die deutschen Kostenverhältnisse mit australischen Gewichten kaum korrekt abbilden ließen. „Wir werden diesen Weg deshalb nicht mitgehen. Das muss die Bundesregierung schon selbst verantworten“, warnte Rocke.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, sieht in der Einführung der Fallpauschalen einen „Paradigmenwechsel ersten Grades“. Die wirtschaftlichen Bedingungen würden die Häuser künftig dazu zwingen, sich auf das absolut Notwendige zu beschränken. Dabei werde es zwangsläufig zu einer „Amerikanisierung“ des stationären Sektors kommen. Schon jetzt bereite man sich auf den Konkurrenzkampf untereinander vor, sagte Hoppe.
Die Krankenkassen sind zuversichtlich, bis 2003 nach Fallpauschalen abrechnen zu können. Im Gegensatz zu den Krankenhäusern gebe es für die Kassen keinen zeitlichen Spielraum für die Umstellung auf DRGs. Darauf verwies Dr. Werner Gerdelmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassenverbände. Würden tatsächlich, wie von Experten prognostiziert, 60 Prozent der Krankenhäuser bereits 2003 auf DRGs umstellen, käme es allerdings zu Zahlungsverzögerungen, räumte Gerdelmann ein. Samir Rabbata