BRIEFE
Krankenhaus: Zweierlei Maß in der Krankenversorgung
Zum Entwurf des Fallpauschalengesetzes:


Große Sorge bereitet diese unterschiedliche Gesetzeslage den Unfallkliniken der Berufsgenossenschaften. So befürchtet der Chefarzt des Querschnittgelähmtenzentrums in Hamburg-Boberg, dass er die Krankenversicherten möglicherweise zukünftig nach vier Wochen entlassen muss, während er nur die Unfallversicherten wie bisher mehrere Monate stationär betreuen kann. Von den 100 Betten des Querschnittgelähmtenzentrums werden etwa nur 30 % von Unfallversicherten belegt, 70 % der Betten belegen Krankenversicherte.
Es ist ein Spezifikum der Behandlung Querschnittgelähmter, dass es in den ersten Monaten neben den Rehabilitationsbemühungen immer auch wieder zu therapeutischen Eingriffen kommt (chirurgisch, urologisch, neurologisch). Vor wenigen Tagen konnte die Klinik einen Patienten entlassen, der mit einem hohen Querschnitt eingeliefert wurde und einer ständigen künstlichen Atmung bedurfte. Nach eineinhalbjähriger Behandlung in Boberg konnte der Patient auf eigenen Beinen die Klinik verlassen.
Sollte die DRG-Regelung auch für Querschnittgelähmte eingeführt werden, besteht die Gefahr, dass die Krankenversicherten unter ihnen nach wenigen Wochen entlassen werden müssen. Die Auffangeinrichtung wäre dann auch für Zwanzigjährige nur das Pflegeheim. Darüber hinaus ließe sich die mit mehr als hundert Therapeuten besetzte Einrichtung kaum noch halten.
Leider sieht das Fallpauschalengesetz bislang noch keine Ausnahmen vor. Ob das SGB IX (Rehabilitation) die Mängel des SGB V ausgleicht, kann nur gehofft werden. Bei der großen menschlichen, medizinischen und volkswirtschaftlichen Bedeutung kann man als Arzt nur hoffen, dass die Politik noch rechtzeitig aufwacht.
Prof. Dr. med. Rolf Bialas, alternierender Vorstandsvorsitzender der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Diekbarg 13 c, 22397 Hamburg
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