BRIEFE
Pflegeversicherung: Pflegeversicherungsgutachter-TÜV vonnöten


Bei meiner zweiten Begegnung der unheimlichen Art gab ich vor, Angehöriger zu sein, und täuschte medizinische Unwissenheit vor. Die von der AOK Recklinghausen veranlasste „Begutachtung“ wurde von einer offensichtlich aus Osteuropa stammenden Krankenschwester (!) durchgeführt, welche zudem schlecht Deutsch sprach. Die Krönung des Ganzen war jedoch die sich an die Anamnese anschließende körperliche Untersuchung durch die offensichtlich eigenverantwortlich tätige Krankenschwester. Hierzu wurden bei der Patientin, welche an einer hochfloriden PCP und Osteoporose erkrankt ist, gleich mehrere Gelenke zur vermeintlichen Prüfung der Beweglichkeit endgradig(!) bewegt. Jeder Niedergelassene weiß um die Anforderungen, welche die KVen an uns stellen, bevor wir auch nur eine genehmigungspflichtige Leistung abrechnen dürfen. Um als Kassengutachter tätig zu werden, braucht’s hingegen nicht mal ’ne Approbation. Möglicherweise ist ja auch das Anstiften zur Ausübung des ärztlichen Berufes ohne Approbation eine Straftat, und es
findet sich einmal ein mutiger Staatsanwalt, der gegen die Krankenkassen vorgeht.
Michael Rausch, lediglich Facharzt
für Allgemeinmedizin, Markt 1, 45657 Recklinghausen
Meyer-Heinicke, Erika
Heine
Ruster, Ute E.
Katte, Wolfgang
Rausch, Michael
Richert, Horst
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