BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vertrag zur Änderung des Arzt-/Ersatzkassenvertrages (EKV) über besondere Versorgungsaufträge für die nephrologische Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten


Vertrag
zur Änderung des Arzt-/Ersatzkassenvertrages (EKV)
über besondere Versorgungsaufträge für die nephrologische Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten
1. In § 1 Abs. 5 wird die bisherige Anlage 9 durch die Anlage 9 (Besondere Versorgungsaufträge) und die Anlage 9.1 (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten) ersetzt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
2.1 § 2 Absatz 4 wird gestrichen; die bisherigen Absätze 5, 6 und 7 werden Absätze 4, 5 und 6.
2.2 Es wird folgender Absatz 7 eingefügt:
„(7) Zur Sicherung der Versorgungsqualität und der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung können die Vertragspartner Inhalt und Umfang der Versorgung von definierten Patientengruppen durch besondere Versorgungsaufträge festlegen. Ein Versorgungsauftrag ist die Übernahme der ärztlichen Behandlung und Betreuung für eine definierte Patientengruppe im Sicherstellungsauftrag unter Einbeziehung konsiliarer ärztlicher Kooperation, die eine an der Versorgungsnotwendigkeit orientierte vertraglich vereinbarte Qualitätssicherung voraussetzt. Die Durchführung der in den Versorgungsaufträgen genannten Leistungen kann unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. (Anlage 9)“
3. Der § 8 a wird ersatzlos gestrichen.
4. Die Änderungen treten am 1. Juli 2002 in Kraft.
Köln/Siegburg, den 22. März 2002.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.