

Seit mehreren Wochen bieten der Hartmannbund und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte Plakate zum Aushang an. Oben links geht es bei dem Poster um „die Würde des Menschen“, die unantastbar ist. Das betrifft Artikel 1 des Grundgesetzes. Unten rechts heißt es dann: „Wahltag ist Zahltag/Gesundheitstag“. Und das ist das eigentliche Anliegen des Plakats. Hartmannbund und Zahnärzteverband wollen zum Ausdruck bringen, dass „die Würde von Patienten und Arzt und Zahnarzt“ angetastet wird – durch rationierte Gesundheitsleistungen, die Einschränkung der freien Arztwahl, das Pillen-Chaos infolge der Aut-idem-Regelung und staatlich reglementierte Zuteilungsmedizin.
Ulla Schmidts Reaktion war vorhersehbar: Sie forderte die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die entsprechenden Organisationen der Zahnärzte auf, gegen Ärzte vorzugehen, die sich an der Aktion der Verbände beteiligen. Die Patienten würden mit Unwahrheiten und Schlagworten in unverantwortlicher Weise verunsichert, behauptete die Bundesgesundheitsministerin. Die Ärzte, meint Ulla Schmidt, verstießen mit dem Aushang der Plakate gegen berufsrechtliche und vertragsärztliche Pflichten. Der Hartmannbund hingegen spricht von einem „selbstverständlichen Gebrauch des Grundrechts der Meinungsfreiheit“. Eine Position, die der Verfassungsrechtler Professor Dr. jur. Rüdiger Zuck in einem Gutachten für die Verbände bestätigt.
Darüber mag man trefflich streiten. Mindestens so fragwürdig ist jedoch die (Über-)Reaktion von Birgit Fischer (SPD), Gesundheitsministerin in Nordrhein-Westfalen und zurzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder. Die Patienten sollten die Ärzte boykottieren, die sich an der Plakataktion beteiligen, fordert Fischer. Darf eine Ministerin das tun? Die Frage hat rein akademischen Wert, denn die Patienten werden genau den Arzt aufsuchen, dem sie vertrauen – Plakat hin oder her. Josef Maus