THEMEN DER ZEIT: Diskussion
Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu - Stellungnahme


Transfusionsalternativen
Das seit den 80er-Jahren geschärfte Risikobewusstsein hat ein Überdenken der allgemeinen Transfusionspraxis bewirkt. So wurde ein Hämoglobinwert von 10 g/dl als Transfusionstrigger für alle Patienten aufgegeben. Immer mehr Strategien fremdblutfreier Behandlung wurden entwickelt: zum Beispiel genaue Blutstillung, Cell Salvage sowie Erythropoetin und Aprotinin. Die Sanguis-Studie und Anschlussstudien belegen, dass dennoch die Transfusionspraxis in den Kliniken große Unterschiede aufweist (3). Demzufolge werden viele unnötige Transfusionen verabreicht. Selbst bei alten und Intensivpatienten sind routinemäßige Fremdblutgaben offensichtlich nicht angezeigt und erhöhen sogar die Mortalität (4, 5). Deshalb zielt das Transfusionsgesetz darauf ab, den Verbrauch von Blut und Blutprodukten lückenlos zu dokumentieren und zu verringern.
Hilfsdienst für Zeugen Jehovas
Um die fremdblutfreie Behandlung für Patienten, die Zeugen Jehovas sind, zu erleichtern, hat die Religionsgemeinschaft seit den 80er-Jahren den Krankenhausinformationsdienst und landesweit Krankenhaus-Verbindungskomi-tees gebildet. Dies wurde vom Justiziar der Berufsverbände Deutscher Anäs-thesisten und Chirurgen begrüßt (6). Inzwischen ist der Hilfsdienst in 150 Ländern tätig und arbeitet mit über 100 000 erfahrenen Ärzten zusammen, davon
in Deutschland über 4 600. Beide Seiten profitieren vom Informationsaustausch (7). Beispielsweise wird das von Jehovas Zeugen in Zusammenarbeit mit weltweit führenden Experten produzierte Video „Konzepte für Transfusionsalternativen: einfach, sicher und effektiv“ in der klinikinternen Fortbildung eingesetzt. In der medizinischen Fachliteratur werden zunehmend Arbeiten über die Behandlung von Zeugen Jehovas veröffentlicht (8, 9). Bei elektiven Eingriffen können Zeugen Jehovas in der Regel zwischen mehreren Ärzteteams wählen. Eine kompetente Versorgung ist auch in Notfällen gesichert. Der Hilfsdienst wird nur auf Wunsch des Patienten oder des Arztes tätig und achtet somit in vollem Maß das Arzt-Patienten-Verhältnis.
„Imperatives Glaubensgebot“
Trotz dieser Entwicklungen werden Jehovas Zeugen immer noch von Außenstehenden wegen ihrer Ablehnung von Fremdblut diskreditiert. Dies geschieht zum Beispiel über eine anonyme Website und von Dr. Osamu Muramoto, der selbst kein Zeuge Jehovas ist und seine Informationen hauptsächlich von Apostaten bezieht (10). Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, Patienten, die Zeugen Jehovas sind, im Rahmen des Aufklärungsgesprächs auf diese Quellen hinzuweisen. Denn gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin besteht der Zweck der Aufklärung darin, über Diagnose und Verlauf der Erkrankung sowie Alternativen und Risiken der Behandlung zu informieren (11). Zudem basiert bei Jehovas Zeugen die Ablehnung von Bluttransfusionen auf einem „imperativen Glaubensgebot“ (6), das der Einzelne aufgrund seines Bibelstudiums (12) vor Beginn der Mitgliedschaft als für sich bindend akzeptiert hat. Eine dieses Glaubensgebot ablehnende Reformbewegung innerhalb der Religionsgemeinschaft existiert nicht. Wenn ein Zeuge zentralen Glaubensinhalten den Rücken kehrt, kann dies zur Trennung von der Religionsgemeinschaft führen. Gemäß dem Verständnis der Zeugen Jehovas ändert sich die Beziehung der Eheleute jedoch nicht, wenn ein Partner kein Zeuge Jehovas mehr ist (13). Kinder, denen gegen ihren Willen oder den Willen ihrer Eltern Bluttransfusionen verabreicht wurden, erfahren Trost und Zuwendung innerhalb ihrer Familie und in der Glaubensgemeinschaft (14).
Literaturverzeichnis
1. Deutsch E, Bender AW, Eckstein R, Zimmermann R, editors: Transfusionsrecht. Stuttgart: Wiss. Verl.-Ges.; 2001, p. 246–261.
2. Ott DA, Cooley DA: Cardiovascular: surgery in Jehovah’s Witnesses: report of 542 operations without blood transfusion. JAMA 1977; 238 (12): 1256–1258.
3. Sanguis Study Group: Use of blood products for
elective surgery in 43 European hospitals. Transf Med 1994; 4 (4): 251–268.
4. Von Bormann B, Strube HD: Verletzungen im fortgeschrittenen Lebensalter aus anästhesiologischer Sicht. OP-Journal 1995; 11 (1): 16–23.
5. Hébert PC et al.: A multicenter, randomized, con-
trolled clinical trial of transfusion requirements in critical care. N Engl J Med 1999; 340 (6): 409–417.
6. Weißauer W: Spezielle Probleme der Eingriffseinwilligung und der Aufklärungspflicht. In: Häring R, editor. Chirurgie und Recht. Berlin: Blackwell; 1993, p. 134–143.
7. Zieger B et al.: Therapie des schweren Faktor-VII-Mangels bei Mitgliedern der Zeugen Jehovas. Monatsschr Kinderheilkd 1997; 145 (10): 1076–1079.
8. Bartha R et al.: Blutersatzfreie Eingriffe in der Urologie: Eine retrospektive Studie. Aktuel Urol 2001; 32 (2): 87–96.
9. Suess S et al.: Neurosurgical procedures in Jehovah’s Witnesses: an increased risk? Neurosurgery 2001; 49 (2): 266–273.
10. Röttgers HR, Nedjat S: Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu. Dtsch Arztebl 2002; 99: A 102–105 [Heft 3].
11. Biermann E: Einwilligung und Aufklärung in der Anästhesie. AINS 1997; 32 (7): 427–452.
12. Die Bibel: Apostelgeschichte 15, 29.
13. Websites: www.JehovasZeugen.de; www.watchto wer.org
14. Ströter M, Fichtner L: Religiöse Bedürfnisse von Patienten verschiedener Glaubensbekenntnisse und ihre Pflege im Krankenhaus. Deutsche Krankenpflegezeitschrift 1987; 40 (2): 2–14.
Werner Rudtke, Präsidium der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e.V., Am Steinfels, 65618 Selters
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