ArchivDeutsches Ärzteblatt16/2002Toxoplasmose in der Schwangerschaft: Tests einfach durchführbar
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LNSLNS Es wirkt befremdend, dass – wenn auch versteckt – der Artikel die Kompetenz für die Durchführung von Testen, mit deren Hilfe die Aktualität und die Behandlungsbedürftigkeit einer Infektion eingeschätzt werden kann, nur einer kleinen Zahl von Speziallaboratorien zuweist (siehe Referenz 35 im Literaturverzeichnis). Die dort aufgeführten Institute sind identisch mit den Beratungsstellen für die Laboratoriumsdiagnostik sowie Klinik und Therapie der Toxoplasma-Infektion bei der Schwangeren- und Kindervorsorge. Damit wird anderen Laboratorien, die keinen offiziellen „Ausweis“ als Beratungsstelle besitzen, die Fähigkeit abgesprochen, bestimmte Untersuchungen adäquat durchzuführen.
Es sei hier angemerkt, dass entscheidende Tests, wie die Ermittlung der Avidität der IgG-Antikörper und die Bestimmung des toxoplasmaspezifischen IgA kommerziell erhältlich, durch das Paul-Ehrlich-Institut zugelassen und technisch einfach und schnell durchführbar sind. Dementsprechend können Sie in jedem niedergelassenen Labor durchgeführt werden – insbesondere dann, wenn wie in unserem Labor durch die Beurteilung von jährlich mehr als 500 serologisch auffälligen Toxoplasmosebefunden im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge auch die notwendige medizinische Fachkompetenz vorhanden ist.
Darüber hinaus vermissen wir einen Hinweis darauf, dass im Gegensatz zum Lues-Suchtest das Screening auf Toxoplasmose derzeit keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge darstellt und von der Schwangeren selbst bezahlt werden muss – mit der Folge, dass entsprechende Untersuchungen in vielen Fällen unterbleiben.
Unsere Erfahrungen im Labor zeigen jedoch, dass wir trotz geringerer Untersuchungszahlen sehr viel häufiger eine behandlungsbedürftige Toxoplasma-Infektion als eine behandlungsbedürftige Lues diagnostizieren. Mit Blick auf diese Problematik wäre ein politisches Engagement der Fachkommission sehr zu begrüßen.

Priv.-Doz. Dr. med. Felix Stelter
Gemeinschaftspraxis Dr. med. Bernd Schottdorf
Postfach 10 25 06
86015 Augsburg

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