BRIEFE
Schlafmedizin: Weiterführung auf die Ärzte


Wo bleibt die Weiterführung dieser Leitlinie auf die Ärzte in deutschen Krankenhäusern und – selbst bei Einhaltung der Arbeitszeit-Bestimmungen – die „Erholsamkeit“ (gleich Qualität!) bei deren Nachtschlaf in einem Bereitschaftsdienst mit stetigem Pieper neben dem Kopfkissen? Nicht zu sprechen von den immer noch ungezählten Kollegen, bei denen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes gar nicht eingehalten werden.
So was sollte doch erst recht zur Nachvollziehbarkeit und weiterem Verständnis des EuGH-Urteils 10/00 zur Bewertung eines Bereitschaftsdienstes als hundertprozentige Arbeitszeit beitragen!
Dr. med. Arnulf Göbel, Bergstraße 39, 36100 Petersberg
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