VARIA: Rechtsreport
Altersgrenze - Ausnahmeregelung: Ermächtigungszeiten zählen ebenfalls mit


Das Bundessozialgericht hat diese Rechtsauffassung bestätigt. Die Altersregelungen gelten seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. März 1998 (siehe DÄ, Heft 41/2002) als verfassungsgemäß. Eine Verlängerung der Zulassung über die Altersgrenze hinaus ist nur möglich, wenn der Vertragsarzt bei Vollendung seines 68. Lebensjahrs weniger als 20 Jahre als Vertragsarzt tätig und bereits vor dem 1. Januar 1993 als Vertragsarzt zugelassen war. Für den Kläger komme die Ausnahmeregelung des § 95 Abs. 7 Satz 3 SGB V, Artikel 33 § 1 Satz 2 GSG nicht in Betracht. Denn seine Tätigkeit als ermächtigter Arzt stehe der Tätigkeit als Vertragsarzt gleich, weil sie ihr in ihrer rechtlichen und faktischen Ausgestaltung weitgehend entsprach. (Bundessozialgericht, Urteil vom 12. September 2001, Az.: B 6 KA 45/00 R) Be
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