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Menschenrechtsgericht: Sterbehilfe abgelehnt


Diane und Brian Pretty bei der Anhörung in
Straßburg Foto: dpa
Es gibt kein Grundrecht auf aktive Sterbehilfe. Mit dieser Feststellung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Montag den Antrag der an amyotropher Lateralsklerose leidenden 43-jährigen Britin Diane Pretty abgelehnt, die mithilfe ihres Mannes sterben wollte (dazu DÄ, Heft 23/2002). Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Grundrecht auf Leben schließe nicht dessen Umkehrung ein – also das Recht zu sterben–, heißt es in der Entscheidung des Gerichtshofs. Auch dürfe daraus nicht das Recht auf „Selbstbestimmung in dem Sinne abgeleitet werden, dass jedes Individuum das Recht hat, eher den Tod als das Leben zu wählen“. Die Entscheidung wurde von den sieben Richtern der kleinen Kammer des Gerichtshofs einstimmig getroffen. Als eine „Entscheidung für das Leben“ hat der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, das Urteil bewertet. Sosehr das Schicksal der offensichtlich unheilbar kranken Britin auch den Gedanken an Sterbehilfe nahe lege, so dürfe dieses persönliche Leid doch nicht zu einer grundsätzlichen Legalisierung der Euthanasie führen, sagte Hoppe.
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