BRIEFE
Rehabilitation: Ambulante Rehabilitation vergessen


Mit der Einführung des SGB IX ist auch die ambulante (bisher: teilstationäre) Rehabilitation deutlich gestärkt worden. Die Vorteile dieser Versorgungsform gegenüber den stationären Heilverfahren, insbesondere für den hausärztlichen Bereich, liegen auf der Hand:
! Die wohnortnahe Versorgung der Patienten bei gleicher Behandlungsdichte ist ohne aufwendige Reise in die nächste stationäre Einrichtung für den Patienten erhältlich.
! Aufgrund der überschaubaren Ärztezahl um den Standort der ambulanten Rehabilitationeinrichtung ist eine direkte Kontaktaufnahme zwischen den Ärzten der Rehabilitationseinrichtung und den betreuenden Hausärzten möglich.
! Die ambulante Rehabilitation, so wie vorher die EAP, ist nicht budgetiert.
! Die ambulante Rehabilitation ist bei gleicher Anwendungsdichte in aller Regel wesentlich kostengünstiger, das heißt, es gibt mehr Leistung fürs gleiche Geld.
Nachdem nun auch die Rentenversicherungsträger den Zug hin zur ambulanten Rehabilitation erkannt haben und unterstützen, finde ich, dass auch die Kollegen über das DÄ ein Recht auf diese Information haben.
Dr. med. Christian Schmidt, S.P.O.R.T.-Rehaklinik, Puricellistraße 34, 93049 Regensburg
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