BRIEFE
Berufskrankheit: Antragsfälle meist schlicht sinnlos


Als Beratungsarzt einer bundesweit tätigen Berufsgenossenschaft kann man beobachten, dass zwischenzeitlich die weit überwiegende Zahl der Antragsfälle schlicht sinnlos ist, dennoch das Prüfungsverfahren – wenn erst einmal eingeleitet – ordnungsgemäß durchgeführt werden muss und damit unnötige Kosten verursacht. Als Berufssachverständiger wird man dann in der Tat mit Betroffenen konfrontiert, die, gestützt von ihren betreuenden Ärzten, eine Kohlhaas’sche Mentalität entwickelt haben und einem rationalen Argument nicht mehr zugänglich sind, nicht selten bereits getragen werden von einem „Patientenschutzbund“, der solche Fälle auch in die Öffentlichkeit trägt und versucht, die Versicherungsträger und sogar die Gerichte in ein Zwielicht zu rücken.
Dr. med. F. Schröter, Institut für Medizinische Begutachtung,
Landgraf-Karl-Straße 21, 34131 Kassel
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