

Die Kommission für die Arzneimittelverordnung hat die Vorschlagsliste über verordnungsfähige Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (Positivliste) an den Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Klaus Theo Schröder, übergeben. Die mit der Gesundheitsreform 2000 beschlossene Positivliste soll dem Ministerium zufolge die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessern.
Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet nun eine Rechtsverordnung, der der Bundesrat zustimmen muss. Dessen Zustimmung ist jedoch fraglich, da die unions-geführten Länder die Liste bislang ablehnen.
Die Vorschlagsliste besteht aus einem Hauptteil und einem gesonderten Teil für Phytotherapeutika, Homöopathika und anthroposophische Arzneimittel nach Wirkstoffgruppen und Wirkstoffen. Im Rahmen der Anhörung gingen dem Ministerium zufolge bei der Geschäftsstelle des Arzneimittelinstituts 245 Stellungnahmen ein.
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