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Brechmitteleinsatz: Kammer fordert Verzicht


Einem Kameruner wurde
zwangsweise Ipecacuanha
verabreicht. Er starb.
Foto: dpa
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Hamburg hat sich Ende April erneut dagegen ausgesprochen, mutmaßlichen Drogendealern gewaltsam Brechmittel zu verabreichen. Sie lehnt auch die indirekte Beteiligung von Ärzten an solchen Maßnahmen ab.
Hintergrund für den Beschluss sind Klagen von Ärzten aus dem Institut für Anästhesiologie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Sie waren nach dem Tod eines Kameruners im Dezember von der Klinikleitung per Dienstanweisung verpflichtet worden, sich in einem Nebenraum des Instituts für Rechtsmedizin bereitzuhalten, wenn dort einem mutmaßlichen Dealer mithilfe einer Nasensonde gewaltsam Brechmittel verabreicht werden. Nach Ansicht der Antragsteller wird auf diese Weise ein Rechtskonstrukt geschaffen, das den Einsatz der Anästhesisten als nicht ablehnbare Hilfeleistung, nicht aber als Beteiligung an unärztlicher Gewaltanwendung erscheinen lässt.
Eine eindeutige Lösung des ethischen Konflikts sei nur der grundsätzliche Verzicht auf den gewaltsamen Einsatz von Brechmitteln, heißt es in dem Beschluss der Kammerversammlung. „Die Ärztekammer fordert die Verantwortlichen auf, diesen Standpunkt zu respektieren.“
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