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Arzneiversand: Kassen dürfen nicht zahlen


Vor den Gefahren des Arzneiversands
warnt das Sozialministerium. Foto:ABDA
Das bayerische Sozialministerium hat im Rahmen seiner Aufsichtspflicht den Landesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) verpflichtet, seinen Vertrag mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris aufzuheben und die Werbung für den Internethandel mit Arzneimitteln zu unterlassen. Das hat zur Folge, dass die bayerischen BKK-Versicherten apothekenpflichtige Arzneimittel nicht mehr zulasten ihrer Krankenkasse über DocMorris beziehen können.
Aus Sicht des Sozialministeriums verstößt der Vertrag gegen das in Deutschland geltende Versandhandelsverbot. „Im Versandhandel mit Arzneimitteln liegen derzeit noch unkalkulierbare Gesundheitsrisiken für die Patienten. Wir können den Vertrag deshalb nicht tolerieren“, sagte Sozialministerin Christa Stewens. Entgegen der Auffassung der BKK erlaube die EU-Fernabsatzrichtlinie den Mitgliedstaaten, den Arzneiversand zu verbieten.
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