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Gesundheitsreform: Streit um Friedensgrenze


Die Ersatzkassen unterstützen die Bundesgesundheitsministerin mit ihrer Forderung nach einer erhöhten Pflichtgrenze und plädieren sogar für deren völligen Wegfall, um so vorgeblich das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherung zu stärken und auch die Höherverdienenden zur Einstandspflicht heranzuziehen. Die PKV hingegen verteidigt die 1970 vom Gesetzgeber dekretierte Marktteilung und -abgrenzung zwischen Gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die damals verankerte Friedensgrenze, die jährlich dynamisiert wird, habe sich bewährt und garantiere den Versicherten einen gesetzlich verbrieften Anspruch zur Wahlfreiheit des Versicherungsträgers und einer Selbstgestaltung des Versicherungsschutzes zumindest in der privaten Krankenversicherung. Eine Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze führe zu einer noch stärkeren Flucht aus der Gesetzlichen in die private Krankenversicherung.
Versicherungsmathematische Gutachten und Verfassungsrechtsexpertisen haben indes aufgezeigt, dass der Finanzierungssaldo zugunsten der gesetzlichen Versicherung eher negativ ausfallen dürfte. Zudem: Nur die private Krankenversicherung als substitutive Vollkostenversicherung gewährleiste eine flächendeckende, ausreichende Ausstattung vor allem im stationären Sektor.
Die Niedergelassenen verlören bei einem Exitus der PKV im Schnitt zehn Prozent ihres Umsatzes, so die PKV. Immerhin leistet die private Krankenversicherung in Form von Quersubventionen und höheren Honoraren sowie Entgelten im Krankenhaus einen Obolus in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich, bei dessen Wegfall die GKV-Beiträge entsprechend steigen müssten. Dr. rer. pol. Harald Clade
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