

- Definition der Gesundheitsziele und Festlegung quantifizierbarer, objektivierbarer Parameter;
- Ableitung von medizinischen Leitlinien aus einer evidenzbasierten Medizin, die zwischen den Beteiligten abgestimmt werden sollten. Gesundheits- und Disease-Manager ist der Arzt.
- Abgrenzung der Aufgabengebiete der verschiedenen Facharztgruppen, Festlegung des Handlungsauftrags der Beteiligten und Festlegung von eindeutigen Schnittstellen sowie deren Definition;
- Erprobt werden sollten Anreizsysteme zur Inanspruchnahme von Pflichtleistungen zur Krankheitsfrüherkennung, Gesundheitsförderung und Prävention. Über so genannte Vitaltarife sollten gesundheitsbewusste Lebensweisen „belohnt“ werden.
Eine pflegliche Inanspruchnahme der GKV-Leistungen sollten unter anderem durch Selbstbehalte und Beitragsrückgewähr gefördert werden.
- Überprüfung der Organisations- und Finanzierungsstruktur der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Erprobung von Erfolg versprechenden Optionen. Die Leistungserbringer müssten verbindliche Vorgaben für Integrationsversorgungssysteme erhalten, die Krankenkassen Vorgaben für Wahltarife. HC
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