BRIEFE
Pflegeversicherung: Weitere Qualitätsmängel


Seit 1995 erstelle ich Pflegegutachten, anfänglich im Auftrag der gesetzlichen wie auch privaten Pflegeversicherungen und seit Jahren aufgrund von Beweisanordnungen. Zahlreiche kritische Würdigungen mir zugesandter Streitakten und Befragungen der Kläger sowie Pflegepersonen erlauben zwei Feststellungen vor folgendem Hintergrund:
Ein Pflegegutachten ist zeitaufwendig bei der Befunderhebung, unter anderem weil konkrete Zeitwerte zu erfragen sind für die gesetzlich definierten Gegenstände (30 an der Zahl) der Grundpflege und diese Zeitangaben auf ihre Wahrscheinlichkeit hin überprüft werden müssen.
« Gutachter stellen zu wenig oder notwendige Fragen nicht.
¬ Gutachter halten sich zu kurz im häuslichen Umfeld des Hilfebedürftigen auf.
Die Gründe für diese Feststellungen mögen vielschichtig sein. Meiner Auffassung nach liegt es höchstwahrscheinlich an der ausgeführten Entschädigungsweise. Seitdem Sozialgerichte mit einer Vielzahl von Gutachtern so genannte Pauschalverträge abgeschlossen haben, häufen sich bei mir die Beweisanordnungen nach § 109 SGG.
Ute E. Ruster, Praktische Ärztin, Staatlich geprüfte Pflegefachkraft (examinierte Krankenschwester), Kochenholzstraße 25, 53842 Troisdorf
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