Versicherungen
Urlaubsreise: Autounfälle im Ausland können ihre Tücken haben


Wird ein Autofahrer in Deutschland in einen Unfall verwickelt, den ein im Ausland versicherter Fahrer verursacht, kann er sich zur Schadenregulierung an das „Grüne-Karte-Büro“ in Hamburg, Glockengießerwall 1, wenden. Das Büro beauftragt dann eine deutsche Versicherungsgesellschaft, die den Schaden nach deutschem Recht reguliert. Es gelten die gesetzlichen Mindestdeckungssummen, also 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, maximal 7,5 Millionen Euro pro Unfall und 500 000 Euro für Sachschäden. Hat der hierzulande versicherte Autofahrer den Unfall verursacht, reguliert seine Versicherung die Schadenersatzansprüche des Ausländers nach hiesigem Recht.
Wird ein in Deutschland versicherter Autofahrer im Ausland in einen Unfall verwickelt, muss er seine Ersatzansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen. Dies kann mit Schwierigkeiten verbunden sein. Oft liegen die Entschädigungssummen unter deutschem Standard, Schmerzensgeld gibt es selten, Nutzungsausfall wird nicht berechnet, und Rechtsanwaltskosten werden nicht erstattet.
An dieser Stelle setzt die neue Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV) der HUK-Coburg an. Die Police stellt den geschädigten Versicherungsnehmer so, als hätte sich das Schadenereignis in Deutschland ereignet. Der Versicherungsnehmer wendet sich an die HUK-Coburg und erhält dort alle Leistungen, auf die er Anspruch hätte, wenn der Verursacher mit den gleichen Versicherungssummen versichert wäre wie er selbst. Auf Anfrage informiert die Versicherung über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im Ausland oder benennt einen deutsch oder englisch sprechenden Arzt. Nahe Verwandten werden auf Wunsch benachrichtigt. Die ASSV wird als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten und kostet 21,50 Euro im Jahr.
Rolf Combach
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.