BRIEFE
Todesbescheinigung: Klarstellung


« Eine Beurteilung „falschpositiver Angaben“ (Diagnose, obwohl der Patient geheilt war) auf den Leichenschauscheinen ist nicht mit einer Überzeichnung in der Todesursachenstatistik gleichzusetzen (Beim Mamma- und Prostatakarzinom dürften circa 20 Prozent der Eintragungen tumorfreie Patienten betreffen).
Die ICD-10-Richtlinien beschreiben ausführlich, wie das für die Todesursachenstatistik relevante Grundleiden zu ermitteln ist. Entsprechend der Auswahlregel zwei ist beispielsweise ein Mammakarzinom, das nicht ursächlich für das an erster Stelle des Leichenschauscheins genannte Leiden ist, nicht als Grundleiden in die Statistik zu übernehmen. Werden jedoch alle Leichenschauscheine, bei denen Mamakarzinom als eine der Diagnosen angegeben ist, berücksichtigt, ist die im Aufsatz genannte Größenordnung „falschpositiver Angaben“ nicht verwunderlich. Eine Gegenüberstellung der in der Todesursachenstatistik ausgewiesenen Mamma- und Prostatakarzinom-Fälle mit dem Tumorregister wird im Artikel nicht vorgenommen. Die Autoren sprechen daher auch von einer Überzeichnung in den Eintragungen der Todesbescheinigungen und nicht von einer solchen in der Todesursachenstatistik. Den mit den WHO-Regeln nicht vertrauten Lesern wird jedoch insbesondere durch die Verbindung zur Todesursachenstatistik im Untertitel ein falsches Bild der Tatsachen vermittelt.
¬ „Zu 32,3 Prozent der TB (Todesbescheinigungen) mit Tumordiagnosen gab es keine Hinweise im TRM (Tumorregister des Tumorzentrums München).“ Da nicht alle Krebserkrankungen dem Tumorregister von den Ärzten gemeldet werden, kommt es zu einer deutlichen Untererfassung. Eine Gegenüberstellung der Daten aus dem Tumorregister mit der Todesursachenstatistik ist daher problematisch. Bei einem Vergleich der Todesbescheinigungen mit einem Tumorregister bleibt hingegen das im Rahmen der Signierung einfließende Wissen der Statistiker unberücksichtigt.
Wolfgang Riege-Wcislo, Statistisches Bundesamt, 65180 Wiesbaden
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