POLITIK: Medizinreport
Die wichtigsten Entwicklungen der Arbeitsmedizin


- Betriebsarzt in die Prävention einbinden: Für viele gesunde Arbeitnehmer ist der Betriebsarzt der einzige regelmäßige ärztliche Ansprechpartner. Dies ist eine Chance für eine umfassende Krankheitsprävention, wie sie von der Bundesregierung gefordert wird. Die Vorsorgeuntersuchungen werden nur zum Teil von Krankenkassen oder Arbeitgebern getragen. Nach Schätzungen werden beispielsweise zwei Drittel aller berufsbedingten Krebserkrankungen nicht als solche erkannt.
Gut verträgliche und hoch effektive Impfungen gegen berufliche und außerberufliche Infektionen, wie zum Beispiel gegen Influenza oder Hepatitis A und B, werden zu selten angewandt. Für die Früherkennung und Prävention von Krebserkrankungen, Lungen- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gibt es jetzt wirkungsvolle, wissenschaftlich gesicherte Strategien, die nur von einem Bruchteil der Bevölkerung genutzt werden. Während Brust- und Darmkrebs-Früherkennung schon Praxis sind, wird der Nutzen des Lungenkrebs-Screenings heiß diskutiert. Nach ersten Ergebnissen wird Lungenkrebs in Risikogruppen (zum Beispiel Rauchern) durch kurzfristig wiederholte Spiral-CT-Untersuchungen erheblich häufiger bereits in Stadien erkannt, in denen eine Heilung möglich ist. Die Früherkennung von obstruktiven Lungenerkrankungen (Asthma, chronische Bronchitis) bietet die einzige Chance, gezielt nach Ursachen in Umwelt und Arbeitsplatz zu suchen, diese auszuschalten und einer Verschlimmerung vorzubeugen. Das Herzinfarktrisiko einer Person
lässt sich durch Ermittlung der Risikofaktoren und -indikatoren mit hinreichender Genauigkeit individuell voraussagen und durch hoch wirksame Behandlungen rechtzeitig senken.
- Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz, das wiederum europäisches in deutsches Recht umsetzt, verlangt – nach Auslaufen der Übergangsregelungen in diesem Frühjahr – jetzt die Betreuung jedes Arbeitnehmers durch einen qualifizierten Betriebsarzt. Das kann ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin sein. Darüber hinaus müssen allen Arbeitnehmern, die besonderen, genau definierten Gefährdungen (zum Beispiel Infektionsgefahren, ionisierender Strahlung, allergiesierenden Stoffen, Lärm, Bildschirmarbeit) ausgesetzt sind, spezielle Vorsorgeuntersuchungen angeboten werden – zum Teil ist die Untersuchung Pflicht. EB
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