ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2002Schadenfreiheitsrabatt: Auch bei Saisonkennzeichen

Versicherungen

Schadenfreiheitsrabatt: Auch bei Saisonkennzeichen

Combach, Rolf

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Foto: dpa
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Auto-, Motorrad- oder Wohnmobilbesitzer können seit März ihr Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen zulassen und so wiederholte An- und Abmeldekosten sparen. Die Zulassungszeit wird auf dem Kennzeichen durch eine Zahlenkombination (zum Beispiel für eine Anmeldung von Anfang April bis Ende Oktober eines Jahres mit 04– 10, siehe Foto) gekennzeichnet. Die Dauer der Zulassung entscheidet auch über die Höhe der Versicherungsprämie.
Beträgt die Zulassung mindestens sechs Monate, wird unfallfreies Fahren von den Autoversicherungen belohnt. Der Fahrzeugbesitzer erhält seinen persönlichen Rabatt, der bei Schadenfreiheit von Jahr zu Jahr steigt.
Während der Stilllegungszeit genießt der Besitzer eines „Saison-Fahrzeugs“ in gewissem Umfang weiterhin Schutz durch seine Kasko- und Haftpflichtversicherung. Das Fahrzeug bleibt gegen Brand und Diebstahl versichert. Dies gilt auch für Unfallschäden, die ein Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Voraussetzung: Das Auto oder Motorrad war verschlossen in einem Einstellraum oder auf einem „umfriedeten Platz“ abgestellt.
Eine Fahrt außerhalb der „Saison“ kann teuer werden. Wer sein Fahrzeug früher oder später als auf dem Kennzeichen vermerkt, benutzt, muss mit einem Bußgeld rechnen und hat dann auch keinen Versicherungsschutz. Bei einem Unfall ersetzt zwar die Versicherung den Schaden anderer Verkehrsteilnehmer, kann aber ihre Aufwendungen im vollen Umfang vom Schädiger zurückverlangen. Für den Schaden am eigenen Fahrzeug gibt es auch bei abgeschlossener Vollkaskoversicherung keinen Ersatz. Rolf Combach

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