VARIA: Wirtschaft - Versicherungen
Medizinischer Dienst: Nebentätigkeit für PKV verboten


als Gutachter tätiger Arzt wollte diese Tätigkeit nebenberuflich auch für private Krankenversicherungen (PKV) ausüben. Sein Arbeitgeber lehnte dies wegen einer verschärften Konkurrenzsituation ab. Dieser Auffassung folgte das Landesarbeitsgericht (LAG). Es ging dabei von einer mittelbaren Konkurrenzsituation zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen aus. Eine Nebentätigkeit für die PKV könne für den Arbeitgeber zu einer Beeinträchtigung führen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung des LAG. (BAG, Az.: 6 AZR 33/01) rco
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.