AKTUELL
Altenpflege: Prüfverordnung gebilligt


der Altenpflege sorgen.
Das Bundeskabinett hat Ende Juni den Entwurf für die Pflegeprüfverordnung verabschiedet, die die Anforderungen des Pflegequalitätssicherungsgesetzes konkretisiert. Die Verordnung gibt Standards zu Zielen und Ablauf einer Qualitätsprüfung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vor und regelt, wer mit welcher Qualifikation künftig Leistungs- und Qualitätsnachweise erteilen darf.
Die Pflegeprüfverordnung regelt als einen Schwerpunkt den Bereich „Hygiene“ in der Pflege und bei der Verpflegung. Danach unterliegen Hygienepläne und daraus abgeleitete Verfahrensanweisungen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Entsorgung kontagiöser oder kontaminierter Gegenstände künftig regelmäßigen Prüfungen. Im Bereich „Verpflegung“ geht es vor allem um die Überprüfung des HACCP-Systems (Hazard Analysis and Critical Control Points), das die gesundheitliche Unbedenklichkeit der überprüften Lebensmittel garantiert.
Weiter sieht die Verordnung Schulungen zu Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene vor. Zudem wird für alle Einrichtungen eine Fachkraft gefordert, die für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich ist und diese auch überprüft. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.