POLITIK
Einsicht in Stasi-Unterlagen wieder ungehindert möglich


Das Stasiunterlagen-Gesetz muss das Recht des Einzelnen auf Schutz seiner Persönlichkeit gegen das öffentliche Interesse an der Aufklärung der DDR-Vergangenheit abwägen. Nach dem jetzt gebilligten Entwurf muss die Bundesbeauftragte berücksichtigen, ob die „Informationserhebung erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht“, also ob sie beispielsweise durch Einbrüche oder Abhöraktionen der Stasi zustande kam. Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte oder Inhaber politischer Funktionen darf sie nur dann zur Verfügung stellen, wenn durch deren Verwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt werden. Die Betroffenen müssen informiert werden. De facto behält die Behörde jedoch das letzte Wort über die Herausgabe der Akten.
Die Union hatte diese Regelung im Vorfeld kritisiert. Altbundeskanzler Kohl hält sie für verfassungswidrig und will erneut klagen. Birthler begrüßte dagegen die Entscheidung. Bundestag und Bundesrat hätten damit verdeutlicht, wie wichtig ihnen die Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Recherche zur Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sei. Wäre die Gesetzes-Novelle gescheitert, hätten nach der zuvor gültigen Regelung „Betroffene oder Dritte“ ab dem 1. Januar 2003 ihre Akten von der Behörde vernichten lassen können – egal, wie stark sie in das System der Stasi involviert waren. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz wäre zur Verschlusssache geworden.
Für viele ehemalige DDR-Bürger wäre das ein Verrat an der friedlichen Revolution gewesen. Denn das politische Fundament des Gesetzes wurde bereits im Herbst 1989 gelegt, als sich Hunderttausende gegen die Diktatur der SED und gegen ihr „Schild und Schwert“, das Ministerium für Staatssicherheit, auflehnten. Ende November/Anfang Dezember 1989 signalisierten Rauchwolken über den Bezirksverwaltungen des MfS, dass deren Mitarbeiter auf ihre Weise mit der „Bewältigung“ der Vergangenheit begonnen hatten. Sie vernichteten im „heißen Herbst“ erhebliche Teile der Unterlagen, doch rund 185 Kilometer Unterlagen blieben erhalten. Die der Vernichtung entgangenen Akten wurden an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, die „Gauckbehörde“, übergeben. Notwendigkeit und Risiken einer zügigen und möglichst umfassenden Aufarbeitung sahen die Menschen in Ost und West sehr unterschiedlich. Die Spannweite der Forderungen reichte von der Vernichtung der Unterlagen bis zu dem Vorschlag, sie vorbehaltlos offen zu legen. Der Gesetzgeber löste das Problem im Sinne einer kontrollierten Öffnung der Stasi-Unterlagen für verschiedene Nutzungszwecke. Das vom ersten gesamtdeutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (StUG)“ trat am 29. Dezember 1991 in Kraft.
Inzwischen haben knapp 1,9 Millionen Bürger Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Bis zum Jahresende 2001 wurden circa 1,76 Millionen dieser Anträge bearbeitet – neben drei Millionen Anträgen von Behörden, Parteien und der Privatwirtschaft. Dennoch sind das Interesse und der Bedarf an Einsicht in die Unterlagen ungebrochen – etwa 8 900 neue Anträge gingen 2001 monatlich bei der Bundesbeauftragten ein. ER
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