

Die für viele Autofahrer zur Standardausrüstung gewordenen Dachgepäckträger können versicherungstechnisch zu einem Problem werden. Wird ein Gepäckträger während der Fahrt aus seiner Verankerung gerissen und beschädigt die Karosserie des eigenen Fahrzeugs, muss die Vollkaskoversicherung diesen Schaden nicht übernehmen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg (Az.: 2 5 8665/93). rco
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