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Patientenrechte: Rot-Grün verspricht Stärkung


Die Rechte von Patienten will die Bundesregierung bei einer Wiederwahl in einer Patientencharta transparent machen. Dies kündigten Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin am 31. Juli in Berlin an. Bis Anfang nächsten Jahres soll eine Arbeitsgruppe, die sich aus Repräsentanten des Gesundheitswesens und aus Patientenvertretern zusammensetzt, die Patientencharta erarbeiten. Darin sollen die Rechte der Patienten während des Behandlungsverhältnisses und im Schadensfall zusammengestellt und allgemeinverständlich formuliert werden.
Däubler-Gmelin verwies ferner darauf, dass mit der am 1. August in Kraft getretenen Reform des Schadenersatzrechts bei Arzneimittelschäden eine Beweislastumkehr zugunsten der Patienten eingeführt wurde. Künftig muss nicht mehr der Patient den Schadensnachweis bringen, sondern die Pharma-Hersteller müssen beweisen, dass die Ursache des Schadens nicht auf die Einnahme ihres Präparates zurückgeht. Betroffene erhalten jetzt zudem ein Schmerzensgeld und besitzen einen Auskunftsanspruch zu allen schädlichen Wirkungen eines Arzneimittels.
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