BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Bekanntmachungen: Ergänzungstarifvertrag zum Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen vom 12. 9. 1997 und zum Gehaltstarifvertrag für Arzthelferinnen vom 23. 1. 2002


1. Der Manteltarifvertrag vom 12. 9. 1997 erhält folgende Fassung:
§ 12 a
Altersversorgung, Entgeltumwandlung
Die Altersversorgung wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt. Die Arzthelferin hat die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung.
2. Der Gehaltstarifvertrag vom 23. 1. 2002 erhält folgende Fassung:
§ 4 a
Altersversorgung, Entgeltumwandlung
Die Altersversorgung wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt. Die Arzthelferin hat die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung nach Maßgabe dieses Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung.
Berlin, 23. 1. 2002
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