THEMEN DER ZEIT: Diskussion
Krebsregister – Nutzen-Schaden-Abwägung: An den Zielen vorbei
zu dem Kommentar von Dr. med. Günter Link in Heft 15/2002


Durch die Definition von Risiken für bestimmte Krebserkrankungen tragen sie durchaus zu präventiven Maßnahmen bei. Andererseits stellt sich die Frage nach der „therapeutischen Effizienz“ nicht, da die Evaluation von Therapiemaßnahmen kein Gegenstand bevölkerungsbezogener Krebsregister ist. Dies bleibt eigenen klinischen Studien beziehungsweise Studien auf der Grundlage der Daten der klinischen Register vorbehalten. Insofern ist der Hinweis des Autors, dass das Krebsregister der ehemaligen DDR nicht „mit besseren Heilungsergebnissen als in den alten Bundesländern“ überzeuge, schlicht unangebracht. Inwieweit darüber hinaus die „Effektivität“ der Krebsregister in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland „zurückhaltend zu beurteilen ist“, ist nicht nachvollziehbar. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beitrag an den eigentlichen Zielen und Herausforderungen der bevölkerungsbezogenen Krebsregister vorbeigeht und schon gar nicht zu einer fundierten „Nutzen-Schaden-Abwägung“ beiträgt.
Wolf Ulrich Betzler, Epidemiologisches Krebsregister Baden-Württemberg, Postfach 10 12 37, 70011 Stuttgart
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