

Herr Ronneberger schreibt in seinem Leserbrief: „Die DDR hatte ja den Arzt abgeschafft und durch den Diplom-Mediziner ersetzt.“ Diese Aussage ist schlichtweg falsch. In der DDR wurde dem Medizinstudenten nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, mit bestandenem Staatsexamen, die Approbation als Arzt, das heißt die staatliche Genehmigung zur selbstständigen Ausübung des Arztberufes, erteilt. Unabhängig davon konnte nach der „Verordnung über die akademischen Grade“ vom 6. November 1968 das Diplom eines Wissenschaftszweiges als erster akademischer Grad erworben werden. Dieses Diplom wurde von den Medizinischen Bereichen der Universitäten und den Medizinischen Akademien bei bestandener Hauptprüfung sowie positiver Beurteilung und erfolgreicher Verteidigung einer Diplomarbeit verliehen und berechtigte zur Führung des Titels Diplom-Mediziner (Dipl.-Med.). Die weiteren Stufen waren Promotion A (Dr. med.) und Promotion B (Dr. sc. med.).
Analoges galt für Stomatologen und Apotheker und die spätere Studienrichtung „Medizinpädagogik“.
Der Arzt ist somit in der DDR weder abgeschafft noch durch den Diplom-Mediziner ersetzt worden.
Prof. Dr. Edgar R. Steiner, Friedrich-Hegel-Straße 18, 15230 Frankfurt/Oder
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